STRAFRECHT

Im Bereich des Strafrechts steht dem Beschuldigten die Staatsmacht mit einem staatlichen Sanktionsrecht gegenüber unter Androhung von zum Teil nicht unerheblichen Strafen. Das Strafrecht erstreckt sich über ein großes Spektrum, wie Betäubungsmittelstrafecht, Wirtschaftsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Jugendstrafrecht und selbstverständlich auch das allgemeine Strafrecht, um nur die wichtigsten Bereiche zu nennen. Im strafrechtlichen Verfahren werden zunächst Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten geführt, die dann in der Erhebung einer Anklage oder dem Erlass eines Strafbefehls enden. Am Ende des daraus resultierenden Strafprozesses steht die Entscheidung des Gerichts, ob es zu einer Verurteilung oder zu einem Freispruch kommt – abhängig davon, ob das Gericht sich im Laufe des Verfahrens von der Schuld des Beschuldigten überzeugt hat oder nicht.

Während des gesamten Strafverfahrens müssen die prozessualen Rechte des Beschuldigten gewahrt werden; Darüber hinaus ist auch die Vertretung eines durch eine Straftat Verletzten – im Wege der sog. Nebenklage – eine der anwaltlichen Aufgaben im Bereich des Strafrechts.

Strafrecht
Strafrechtlicher Notdienst (z.B. bei Festnahme)
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