ORDNUNGWIDRIGKEITENRECHT

Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist in seiner Systematik und in seinem Verfahrenslauf dem Strafrecht sehr angenähert. Seitens der Staatsmacht werden dem Bürger Sanktionen als Ahndung von bestimmten Regelverstößen angedroht. Das bekannteste Gebiet im Bezug auf Ordnungswidrigkeiten sind Verkehrsordnungswidrigkeiten. Das Überfahren einer roten Ampel, überhöhte Geschwindigkeit oder auch nur ein einfacher Parkverstoß – stets droht von staatlicher Seite ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit. Aber auch in anderen Bereichen sind Ordnungswidrigkeiten mit zum Teil ganz erheblichen Bußgeldern bedroht, z. B. im Bereich der Verstöße gegen das Schwarzarbeitergesetz.

Ordnungswidrigkeitenrecht